Die AOK bietet ihren Versicherten ein umfassendes Pflegepaket, das darauf abzielt, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern.
- kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 erhalten
- bedarfsgerecht bestellen, keine Zusatzkosten
- frei Haus Lieferung nach Hause

Ein zentraler Bestandteil dieses Angebots ist die AOK-Pflegebox, die wichtige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch enthält. Diese Box kann eine wertvolle Unterstützung im häuslichen Pflegealltag sein und dazu beitragen, die Hygiene und den Komfort sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die pflegende Person zu verbessern.
Grundlagen
Die AOK bietet als eine der größten Krankenkassen in Deutschland ein umfassendes Leistungsspektrum im Bereich der Pflege. Zu den grundlegenden Aspekten gehören die Definition und Arten von Pflegehilfsmitteln. Diese umfassen sowohl technische Hilfsmittel wie Pflegebetten und Hausnotrufsysteme, die in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt werden, als auch zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Letztere werden von der AOK mit bis zu 42 Euro monatlich bezuschusst, um den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern.
Definition und Arten von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel sind essenziell, um die häusliche Pflege zu unterstützen und den Alltag von Pflegebedürftigen sowie ihren Angehörigen zu erleichtern. Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten unterschieden: technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Zu den technischen Hilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme, die oft leihweise zur Verfügung gestellt werden. Verbrauchsprodukte umfassen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Diese tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren.
Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
- Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
- Spare Zeit mit dem Online Prozess.
- Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.

Anspruchsvoraussetzungen
Für den Bezug des AOK-Pflegepakets müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Wohnanlage leben und von Angehörigen oder Freunden betreut werden, Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dies gilt unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem erfolgt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht, solange die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet.
Pflegegrad und häusliche Pflege
Ein anerkannter Pflegegrad ist eine der grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen, um Leistungen wie die AOK-Pflegebox in Anspruch nehmen zu können. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt und richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Die häusliche Pflege, sei es durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst, ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung. Denn die AOK-Pflegebox ist speziell darauf ausgerichtet, die häusliche Pflege zu unterstützen und zu erleichtern.
Kostenübernahme durch die AOK
Die AOK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für Pflegehilfsmittel. Konkret bedeutet das, dass die AOK-Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt. Diese Pauschale deckt beispielsweise Kosten für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz ab. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel unbürokratisch, wobei die AOK entweder direkt mit dem Leistungserbringer abrechnet oder den Betrag nach Einreichung der entsprechenden Belege erstattet.
Monatliche Pauschale und Zuzahlung
Die AOK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag. Dieser Betrag wird ab Januar 2025 auf 42 Euro erhöht. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kostenübernahme sich speziell auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezieht, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Dieser Betrag kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen, besonders für Personen, die auf eine langfristige Pflege angewiesen sind.
Antragstellung bei der AOK
Die Antragstellung bei der AOK gestaltet sich regional unterschiedlich. Einige AOKs stellen spezifische Antragsformulare bereit, um den Prozess zu vereinfachen. Um die relevanten Informationen für Ihren Antrag auf Pflegehilfsmittel bei Ihrer AOK vor Ort zu erhalten, können Sie in der Regel die Postleitzahl Ihres Wohnorts auf der AOK-Webseite eingeben. Dies ermöglicht es Ihnen, direkt zu den für Sie zutreffenden Formularen und Anleitungen zu gelangen.
Formular und Unterstützung
Die Antragstellung bei der AOK ist regional unterschiedlich geregelt. Einige AOKs bieten spezielle Antragsformulare an, die online oder in den Geschäftsstellen erhältlich sind. Um herauszufinden, welche Vorgehensweise für Ihre Region gilt, können Sie auf der AOK-Webseite Ihre Postleitzahl eingeben. So erhalten Sie spezifische Informationen für Ihren Antrag auf Pflegehilfsmittel oder die AOK-Pflegebox.
AOK-Pflegebox
Die AOK-Pflegebox stellt eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige dar. Sie enthält eine Sammlung wichtiger Pflegehilfsmittel, die speziell auf die Bedürfnisse der häuslichen Pflege zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel zur Aufrechterhaltung der Hygiene, Einmalhandschuhe zum Schutz vor Keimen, schützender Mundschutz und Bettschutzeinlagen für ein sauberes und hygienisches Umfeld. Ein wesentlicher Vorteil der AOK-Pflegebox ist die Kostenübernahme durch die AOK unter bestimmten Voraussetzungen. Berechtigte Pflegebedürftige können eine monatliche Erstattung von bis zu 42 Euro für diese Verbrauchsprodukte erhalten. Dies trägt zur finanziellen Entlastung bei und gewährleistet, dass stets die notwendigen Hilfsmittel für eine qualitativ hochwertige Pflege zur Verfügung stehen.
Pflegehilfsmittel jetzt hier kostenlos online bestellen ->
Inhalt und Vorteile
Die AOK-Pflegebox ist eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie enthält eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln, die den Alltag erleichtern und zur Einhaltung von Hygienestandards beitragen. Diese Hilfsmittel umfassen beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Der Vorteil einer solchen Pflegebox liegt darin, dass sie eine unkomplizierte Versorgung mit den notwendigen Produkten ermöglicht. Anspruchsberechtigte mit einem Pflegegrad können diese Box in der Regel ohne zusätzliche Kosten beziehen, da die AOK die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag übernimmt.
Hausnotruf
Ein Hausnotruf ist eine wichtige Sicherheitsmaßnahme für ältere und pflegebedürftige Menschen, die alleine leben. Er ermöglicht es, in Notfällen schnell Hilfe zu rufen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die AOK die Kosten für ein solches System. Zu den Kriterien gehört, dass die pflegebedürftige Person tagsüber oder über einen Großteil des Tages allein ist und aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands jederzeit eine Notsituation entstehen kann. In der Regel ist kein Eigenanteil zu entrichten. Das System besteht aus einem Notrufgerät, das mit einer Hausnotrufzentrale verbunden ist, sowie einem Funksender, der am Handgelenk oder als Halskette getragen wird. Im Notfall kann durch Betätigen eines Knopfes umgehend Hilfe angefordert werden. Die Zentrale verständigt je nach Bedarf Angehörige, Nachbarn, den Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Die AOK leistet eine monatliche Pauschale an den Dienstleister, die neben der Bereitstellung und der Installation auch den Abbau des Geräts umfasst.
Sicherheit und Kostenübernahme
Ein Hausnotruf ist eine wesentliche Unterstützung für Pflegebedürftige, die allein leben, da er ihnen die Möglichkeit gibt, in Notfällen schnell Hilfe anzufordern. Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die AOK die Kosten für ein solches System, sodass keine Eigenbeteiligung erforderlich ist. Die AOK Pflegekasse leistet eine monatliche Pauschalzahlung an den Dienstleister, wenn die pflegebedürftige Person tagsüber größtenteils allein ist, einen Pflegegrad besitzt und aufgrund ihres Gesundheitszustands jederzeit eine Notsituation entstehen kann. Diese Pauschale deckt die Bereitstellung, Installation und Demontage des Geräts ab. Die AOK kooperiert dabei mit verschiedenen Vertragspartnern, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Spezielle AOK-Angebote
Die AOK bietet eine Reihe spezieller Angebote, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen. Dazu gehören der Familiencoach Pflege, der auf die besonderen Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen zugeschnitten ist und ihnen hilft, den Pflegealltag besser zu bewältigen. Der AOK-Pflegenavigator ermöglicht es, gezielt nach Pflegediensten, Einrichtungen für Tages- und Nachtpflege sowie Pflegeheimen und Unterstützungsangeboten in der Nähe zu suchen. Diese Angebote sollen eine umfassende und individuelle Unterstützung gewährleisten.
Familiencoach und Pflegenavigator
Die AOK bietet spezielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien durch Angebote wie einen Familiencoach und einen Pflegenavigator an. Der Familiencoach ist ein Angebot, das pflegenden Angehörigen hilft, den Pflegealltag besser zu meistern. Er bietet praktische Ratschläge, um den Alltag zu strukturieren und schwierige Situationen zu bewältigen. Ein Pflegenavigator dient dazu, gezielt nach Pflegediensten, Einrichtungen für Tages- und Nachtpflege, Pflegeheimen und anderen Unterstützungsangeboten in der Umgebung zu suchen. Diese Initiativen sollen eine umfassende Versorgung und Entlastung gewährleisten.
Wir empfehlen sanus-plus
Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Weitere AOK-Leistungen
Die AOK bietet neben der Pflegebox und dem Hausnotruf eine Vielzahl weiterer Leistungen an, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem das Pflegegeld, das als finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege dient, sowie Pflegesachleistungen, die für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste verwendet werden können. Darüber hinaus bietet die AOK auch Unterstützung bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege an, um pflegende Angehörige zu entlasten und eine lückenlose Versorgung sicherzustellen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen, die von der AOK übernommen werden, gibt es noch weitere finanzielle Unterstützungen. Das Pflegegeld, das direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, kann flexibel für die Deckung von Pflegekosten eingesetzt werden. Pflegesachleistungen hingegen sind zweckgebunden und werden für die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes verwendet. Die Kombination beider Leistungen ermöglicht eine individuelle Anpassung der Pflege an die jeweiligen Bedürfnisse und Präferenzen.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die AOK unterstützt Pflegebedürftige und ihre Familien auch durch die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Verhinderungspflege greift ein, wenn pflegende Angehörige ausfallen, beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub. In solchen Fällen übernimmt die AOK die Kosten für eine Ersatzpflege. Die Kurzzeitpflege hingegen ist eineOption, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen eine vorübergehende vollstationäre Pflege notwendig ist. Beide Leistungen zielen darauf ab, eine lückenlose Versorgung sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Kontakt zur AOK
Die AOK bietet verschiedene Kontaktmöglichkeiten, um den Versicherten eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Dazu gehören ein Kontaktformular, ein Rückrufservice und ein Kunden-Center, in dem sich Versicherte und Interessierte persönlich beraten lassen können. Über eine App oder ein Online-Portal ist jede AOK erreichbar, was die Abwicklung aller Anliegen auf digitalem Weg erleichtert.
Kontaktmöglichkeiten und Geschäftsstellen
Die AOK bietet ihren Kunden eine Vielzahl von Kontaktmöglichkeiten, um eine umfassende Betreuung sicherzustellen. Neben digitalen Angeboten wie Apps und Online-Portalen, die eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung von Anliegen ermöglichen, steht ein Kundenservice zur Verfügung. Hier können sich Kunden persönlich beraten lassen und ihre Anliegen besprechen. Die AOK legt großen Wert darauf, ihren Mitgliedern den Zugang zu ihren Leistungen so einfach wie möglich zu gestalten. Kunden können sich telefonisch, online oder per E-Mail beraten lassen. Die AOK bietet auch spezielle Beratungsangebote für pflegende Angehörige an, um diese bestmöglich zu unterstützen.
Sie benötigen Pflegehilfsmittel
✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu lassen.
✔ Ihre Pflegekasse
Hat bestehende Verträge mit Leistungserbringern. Dadurch ist Ihre optimale Versorgung gewährleistet.
✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Übernimmt die Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln.
Häufige Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das AOK-Pflegepaket, um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen:
- Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die AOK-Pflegekasse? Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und mehr, bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025).
- Wie beantrage ich die Kostenübernahme für die Pflegebox bei der AOK? Bei der AOK ist die Antragstellung regional unterschiedlich. Einige AOKs halten spezifische Antragsformulare für Sie bereit. Indem Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts eingeben, können wir Ihnen die Informationen anzeigen, die Sie für einen Antrag auf Pflegehilfsmittel bei Ihrer AOK vor Ort benötigen.
- Wie oft kann ich die Kostenübernahme einer neuen Pflegebox bei der AOK beantragen? Nach der Bewilligung Ihres Antrags auf eine Pflegebox bei der AOK, gilt die Genehmigung in der Regel solange die Pflegebedürftigkeit vorliegt und der Pflegebedürftige bei der AOK versichert ist.
- Übernimmt die AOK genauso viel wie andere Pflegekassen? Ja, die AOK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat, was dem Betrag anderer Pflegekassen entspricht.
- Wer kann bei der AOK Pflegehilfsmittel beantragen? Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel hat jede pflegebedürftige Person, die Mitglied bei der AOK ist, mindestens Pflegegrad 1 besitzt und zu Hause gepflegt wird.
Fazit
Das AOK-Pflegepaket bietet eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien. Die Pflegebox und der Hausnotruf tragen wesentlich zur Sicherheit und zum Komfort im Pflegealltag bei. Durch die verschiedenen Unterstützungsangebote und die unkomplizierte Kostenübernahme entlastet die AOK Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen AOK vor Ort über die spezifischen Angebote und Antragsmodalitäten zu informieren.
Herzlich willkommen zurück auf unserem Blog, Ihrem Ratgeber rund um die Pflege! Heute widmen wir uns einem Thema, das viele pflegende Angehörige und Pflegebedürftige beschäftigt: dem **AOK Pflegepaket**. Was beinhaltet es, wer hat Anspruch darauf und wie beantragt man es? All das und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag. Wir möchten Ihnen einen umfassenden Überblick geben, damit Sie die bestmögliche Unterstützung für sich oder Ihre Liebsten erhalten. ## Was ist das AOK Pflegepaket? Der Begriff **AOK Pflegepaket** beschreibt im Wesentlichen die Gesamtheit der Leistungen, die die AOK Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien bereitstellt. Es handelt sich also nicht um ein einzelnes, fertiges Paket, sondern vielmehr um ein Bündel verschiedener Unterstützungsangebote. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu vereinfachen und die Lebensqualität aller Beteiligten zu erhöhen. Oftmals wird der Begriff synonym zu **Pflegesachleistungen** oder **zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln** verwendet. Es ist wichtig zu verstehen, dass das „AOK Pflegepaket“ ein dynamisches Konzept ist, das sich an den individuellen Bedürfnissen orientiert. ## Wer hat Anspruch auf das AOK Pflegepaket? Alle AOK-Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf Leistungen aus dem **AOK Pflegepaket**. Die Pflegebedürftigkeit muss durch die AOK festgestellt worden sein. Die Art und der Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen. * **Pflegegrad 1:** Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten * **Pflegegrad 2:** Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten * **Pflegegrad 3:** Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten * **Pflegegrad 4:** Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten * **Pflegegrad 5:** Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung ## Welche Leistungen beinhaltet das AOK Pflegepaket? Das **AOK Pflegepaket** ist sehr vielfältig und kann individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt werden. Hier eine Übersicht der möglichen Leistungen: * **Pflegegeld:** Wird für die selbst organisierte Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte gezahlt. * **Pflegesachleistungen:** Für die Inanspruchnahme eines professionellen ambulanten Pflegedienstes. * **Teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege):** Ergänzt die häusliche Pflege und entlastet pflegende Angehörige. * **Vollstationäre Pflege:** Wenn die häusliche Pflege nicht mehr gewährleistet werden kann. * **Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:** Dies sind beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz. Diese werden oft im Rahmen einer **Pflegebox** bereitgestellt. * **Technische Hilfsmittel:** Dazu gehören z.B. ein Pflegebett, ein Rollator oder ein Hausnotrufsystem. * **Wohnraumanpassung:** Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, die die Wohnung pflegegerecht gestalten (z.B. barrierefreies Bad). * **Kurzzeitpflege:** Eine vorübergehende vollstationäre Pflege, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. * **Verhinderungspflege:** Wird gezahlt, wenn die pflegende Person ausfällt (z.B. wegen Krankheit oder Urlaub). * **Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:** Für Menschen mit Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen, die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben. * **Kostenlose Pflegeberatung:** Die AOK bietet umfassende Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege. **Wichtiger Hinweis:** Die Höhe der jeweiligen Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad und kann sich jährlich ändern. Es lohnt sich, regelmäßig die aktuellen Leistungsübersichten der AOK zu prüfen. ## Wie beantrage ich das AOK Pflegepaket? Der Antrag auf Leistungen aus dem **AOK Pflegepaket** erfolgt in diesen Schritten: * **Antragstellung:** Reichen Sie einen formlosen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Ihrer zuständigen AOK ein. * **Begutachtung:** Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Pflegebedürftigkeit in einem persönlichen Gutachten. * **Bescheid:** Die AOK informiert Sie über das Ergebnis der Begutachtung und teilt Ihnen den festgestellten Pflegegrad mit. * **Leistungsantrag:** Stellen Sie anschließend einen Antrag auf die konkreten Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen möchten (z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen). Wir empfehlen, sich vor der Antragstellung von der AOK beraten zu lassen, um sich einen genauen Überblick über die verfügbaren Leistungen zu verschaffen und den Antrag optimal vorzubereiten. Oftmals kann die AOK auch bei der Antragstellung behilflich sein. ## Die AOK Pflegebox: Eine wichtige Ergänzung Ein wesentlicher Bestandteil des **AOK Pflegepakets** kann die **AOK Pflegebox** sein. Diese enthält essenzielle Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektion, Händedesinfektion, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Die AOK übernimmt in der Regel die Kosten für die Pflegebox, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Die **Pflegebox** unterstützt die häusliche Pflege und trägt maßgeblich zur Hygiene und zum Schutz aller Beteiligten bei, sowohl des Pflegebedürftigen als auch der pflegenden Person. Viele Anbieter, einschließlich uns, ermöglichen den Bezug einer **Pflegebox**. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der AOK, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Achten Sie auf Anbieter, die eine einfache und unkomplizierte Abwicklung garantieren. **Zusätzliche Information:** Neben den genannten Artikeln können Pflegeboxen auch weitere nützliche Produkte enthalten, die die Pflege erleichtern und hygienischer gestalten. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter, um die für Sie passende Pflegebox zu finden. ## Zusätzliche Leistungen und Angebote der AOK Neben den bereits genannten Leistungen bietet die AOK oft noch weitere Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Dazu können beispielsweise gehören: * **Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige:** Die AOK bietet regelmäßig kostenlose Schulungen an, in denen Angehörige wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten für die Pflege erlernen können. * **Selbsthilfegruppen:** Der Austausch mit anderen Betroffenen kann sehr hilfreich und entlastend sein. Die AOK unterstützt Selbsthilfegruppen und vermittelt Kontakte. * **Vermittlung von Dienstleistungen:** Die AOK kann bei der Suche nach passenden Dienstleistungen wie Haushaltshilfen oder Betreuungsdiensten behilflich sein. Informieren Sie sich bei Ihrer AOK über die spezifischen Angebote in Ihrer Region. ## Fazit zum AOK Pflegepaket Das **AOK Pflegepaket** stellt ein umfassendes Spektrum an Leistungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dar. Es ist entscheidend, sich frühzeitig zu informieren und die Leistungen zu nutzen, die den individuellen Bedürfnissen am besten entsprechen. Die AOK bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung und der Auswahl der passenden Leistungen. Nutzen Sie diese Angebote, um die bestmögliche Versorgung für Ihre Angehörigen sicherzustellen und sich selbst als pflegende Person zu entlasten. Haben Sie Fragen zum **AOK Pflegepaket** oder zu anderen Themen rund um die Pflege? Hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar! Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen und Ihre Fragen zu beantworten. Teilen Sie auch gerne Ihre Erfahrungen mit dem AOK Pflegepaket, um anderen Betroffenen zu helfen.