Leistungen bei Pflegegrad 5 (Stand 2025/2026)
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld (häuslich) | 990 € |
| Pflegesachleistungen | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € |
| Pflegebox-Pauschale | 42 € |
| Verhinderungspflege (jährlich) | 1.685 € |
Bedarf bei Pflegegrad 5
Sehr hoher Bedarf an allen Verbrauchsgruppen. Die Pflegebox-Pauschale deckt einen Teilbedarf — ergänzend werden meist rezeptpflichtige Hilfsmittel verordnet.
Was sich bei Pflegegrad 5 ändert
- Höchste Beträge bei Pflegegeld und Sachleistungen.
- Vollstationäre Pflege bis 2.096 € möglich (anstelle häuslicher Pflege).
- Härtefallregelung kann zusätzliche Leistungen begründen.
- Die 42 €-Pflegebox-Pauschale bleibt unverändert.
Pflegegrad 5 — häufige Fragen
Sind 42 € bei Pflegegrad 5 ausreichend?
Für den Grundbedarf an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch in der Regel ja. Über die 42 € hinausgehender Bedarf wird typischerweise über Rezept verordnet (z. B. Wundauflagen, Inkontinenzhilfen).
Welche zusätzlichen Leistungen gibt es bei Pflegegrad 5?
Höchste Beträge bei Pflegegeld und Sachleistungen, vollstationäre Pflege (2.096 €) und Härtefallregelungen sind möglich.