Pflegebox Barmer

Viele Krankenkassen in Deutschland bieten ihren Versicherten mit Pflegegrad die Möglichkeit, eine Pflegebox zu beziehen.

  • kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 erhalten
  • bedarfsgerecht bestellen, keine Zusatzkosten
  • frei Haus Lieferung nach Hause
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Diese Box enthält Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern sollen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich. Die Versicherten können ihren Anbieter für die Pflegebox frei wählen.

Pflegebox Barmer

Die Barmer bietet ihren Versicherten mit Pflegegrad die Möglichkeit, eine Pflegebox zu beziehen. Diese Box enthält Pflegehilfsmittel, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern sollen. Die Barmer übernimmt dabei die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich. Dieser Betrag steht allen Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad zu, unabhängig von ihrer individuellen Situation. Die Zusammenstellung der Pflegebox kann dabei individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt werden. Die Pflegebox kann über verschiedene Anbieter bezogen werden, wobei die Barmer ihren Versicherten freie Wahl lässt.

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I. Grundlagen der Pflegebox

Die Pflegebox ist ein Angebot der Barmer Pflegekasse, das darauf abzielt, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld zu unterstützen. Sie beinhaltet eine Zusammenstellung von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag erleichtern und zur Einhaltung von Hygienestandards beitragen. Diese Hilfsmittel sind speziell auf die Bedürfnisse von Personen mit Pflegegrad zugeschnitten und sollen die häusliche Pflege sicherer und komfortabler gestalten.

Vorteile der Pflegebox

Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Definition und Zweck

Die Pflegebox, oft auch als Pflegehilfsmittelbox bezeichnet, dient dazu, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld zu unterstützen. Ihr Hauptzweck besteht darin, den Zugang zu notwendigen Pflegehilfsmitteln zu erleichtern. Diese Hilfsmittel umfassen typischerweise Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Durch die Bereitstellung dieser Hilfsmittel soll eine hygienische und sichere Pflegeumgebung geschaffen und die Ausbreitung von Infektionen reduziert werden. Die Pflegebox ist somit ein wichtiger Baustein, um die häusliche Pflege zu gewährleisten und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

Zielgruppe und Nutzen

Die Pflegebox der Barmer richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1-5) und deren pflegende Angehörige. Sie bietet eine praktische Unterstützung im häuslichen Pflegealltag, indem sie wichtige Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen enthält. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Hygiene zu gewährleisten und pflegende Angehörige zu entlasten. Durch die monatliche Lieferung der Pflegebox können sich die Betroffenen auf die eigentliche Pflege konzentrieren, ohne sich um die Beschaffung der notwendigen Materialien kümmern zu müssen.

II. Leistungen der Barmer

Die Barmer bietet ihren Versicherten ein umfassendes Spektrum an Pflegeleistungen, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dazu gehören neben der klassischen Krankenversicherung auch Leistungen der Pflegeversicherung, die bei Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden können. Ein zentraler Baustein ist die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich. Dieser Betrag steht allen Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) zu, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden.

Überblick der Pflegeleistungen

Die Barmer bietet als eine der größten Krankenkassen in Deutschland ein umfassendes Spektrum an Pflegeleistungen an. Diese Leistungen zielen darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen. Ein zentraler Bestandteil ist die finanzielle Unterstützung, die sich nach dem Pflegegrad richtet. Dabei werden sowohl ambulante als auch stationäre Pflegeleistungen berücksichtigt. Die Barmer übernimmt beispielsweise Kosten für die häusliche Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste, teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen sowie die vollstationäre Versorgung im Pflegeheim. Zudem werden Leistungen wie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege angeboten, um pflegende Angehörige zu entlasten.

Sie benötigen Pflegehilfsmittel

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Anspruch auf die Pflegebox (Voraussetzungen, Pflegegrad)

Um die Pflegebox von der Barmer zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Diese werden in der häuslichen Pflege eingesetzt und dienen dazu, die Hygiene und den Schutz der pflegenden Angehörigen sowie der zu pflegenden Person zu gewährleisten. Die Barmer übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich. Um die Pflegebox zu erhalten, ist ein Antrag bei der Barmer notwendig. Die Pflegebedürftigkeit muss durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt und ein entsprechender Pflegegrad zugeteilt worden sein.

III. Inhalt der Pflegebox

Die Pflegebox der Barmer enthält eineStandardausstattung an Pflegehilfsmitteln, die auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugeschnitten ist. Diese Standardausstattung umfasst in der Regel Produkte wie Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren, sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die pflegenden Angehörigen. Die genaue Zusammenstellung der Standardausstattung kann je nach Anbieter variieren, aber das Ziel ist immer, die grundlegenden Bedürfnisse für eine sichere und hygienische häusliche Pflege abzudecken.

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Standardausstattung

Die Standardausstattung einer Pflegebox, wie sie auch von der Barmer angeboten wird, umfasst in der Regel eine Basisauswahl an Produkten, die für die häusliche Pflege unerlässlich sind. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe zum Schutz vor Keimen, Flächendesinfektionsmittel zur Aufrechterhaltung der Hygiene, sowie Mundschutzmasken zum Schutz vor Infektionen. Auch saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch sind häufig enthalten, um die Pflegebedürftigen vor Verschmutzungen zu schützen. Diese Standardausstattung soll eine Grundversorgung mit den wichtigsten Hygieneartikeln sicherstellen und ist oft der Ausgangspunkt für eine individuelle Anpassung der Pflegebox.

Individualisierung

Die Standardausstattung einer Pflegebox der Barmer umfasst eine Auswahl an grundlegenden Pflegehilfsmitteln, die den Alltag pflegender Angehöriger erleichtern sollen. Allerdings hat jeder Pflegebedürftige individuelle Bedürfnisse. Daher besteht die Möglichkeit, die Pflegebox nach den persönlichen Anforderungen anzupassen. Dies betrifft sowohl die Art der Produkte als auch die Menge. So kann beispielsweise ein erhöhter Bedarf an bestimmten Artikeln wie Desinfektionsmittel oder Handschuhen berücksichtigt werden, während andere Artikel reduziert oder ganz weggelassen werden können. Die Barmer und die kooperierenden Anbieter von Pflegeboxen ermöglichen in der Regel eine flexible Zusammenstellung, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

IV. Beantragung bei der Barmer

Die Beantragung einer Pflegebox bei der Barmer gestaltet sich in der Regel unkompliziert. Zunächst ist es wichtig, einen Pflegegrad zu haben. Sollte dieser noch nicht vorliegen, muss ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Barmer gestellt werden. Dies kann bequem online über die Barmer-Webseite oder schriftlich erfolgen. Nach Eingang des Antrags prüft die Barmer den Bedarf und beauftragt gegebenenfalls den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter des MD kommt dann zu Ihnen nach Hause, um den Grad der Selbstständigkeit und den Hilfebedarf zu beurteilen. Basierend auf dieser Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten, das der Barmer als Entscheidungsgrundlage für den Pflegegrad dient. Sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde, kann die Pflegebox bei einem Anbieter Ihrer Wahl beantragt werden. Dieser übernimmt dann die Abrechnung mit der Barmer.

Antragstellung

Die Antragstellung für eine Pflegebox bei der Barmer ist in der Regel unkompliziert gestaltet. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades (1 bis 5). Der Antrag auf Kostenübernahme für die Pflegebox kann dann direkt bei der Barmer oder über einen von der Barmer zugelassenen Vertragspartner gestellt werden. Zahlreiche Anbieter von Pflegeboxen übernehmen auf Wunsch den gesamten Antragsprozess im Namen des Pflegebedürftigen. Im Antrag werden die benötigten Pflegehilfsmittel detailliert aufgeführt. Nach der Genehmigung erfolgt die monatliche, versandkostenfreie Lieferung der Pflegebox direkt nach Hause. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld bei der Barmer oder dem gewählten Anbieter über die genauen Formalitäten und spezifischen Voraussetzungen zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Nachdem Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Barmer gestellt haben, erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Ein Gutachter des MD kommt zu Ihnen nach Hause, um den Pflegebedarf zu beurteilen. Dieser Termin wird im Voraus angekündigt, sodass Sie sich vorbereiten können. Bei der Begutachtung werden Fragen gestellt, um den passenden Pflegegrad zu ermitteln. Es ist ratsam, dass bereits beteiligte Pfleger oder Pflegedienste anwesend sind, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Halten Sie alle relevanten Unterlagen wie Arzt- und Krankenhausberichte bereit, die den Pflegebedarf belegen. Sie können auch einen Selbsteinschätzungsbogen ausfüllen und dem Gutachter vorlegen. Nach der Begutachtung erstellt der Gutachter ein Pflegegutachten mit einer Empfehlung für einen Pflegegrad. Dieses Gutachten wird an die Barmer weitergeleitet, die Ihnen innerhalb von 25 Werktagen eine Entscheidung mitteilt.

V. Kosten und Zuzahlungen

Die Kosten für eine Pflegebox werden von der Barmer bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat übernommen. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) zu, die zu Hause gepflegt werden. Es handelt sich um eine Pauschale, die unabhängig von der individuellen Pflegesituation gewährt wird. Zuzahlungen fallen in der Regel nicht an, sofern der Wert der Pflegehilfsmittel innerhalb der 42 Euro Pauschale bleibt. Übersteigen die Kosten die Pauschale, müssen die Versicherten die Differenz selbst tragen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Preise der benötigten Pflegehilfsmittel zu informieren, um die Kosten optimal zu nutzen.

Kostenübernahme

Die Barmer übernimmt für Versicherte mit Pflegegrad 1 bis 5 die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich. Dieser Betrag ist für Produkte wie beispielsweise Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel vorgesehen, welche den Alltag pflegender Angehöriger erleichtern und für die notwendige Hygiene sorgen. Die Wahl des Anbieters für die Pflegebox ist dabei frei. Sollten die Kosten für die benötigten Hilfsmittel den monatlichen Betrag übersteigen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen, sofern die jährlichen Einnahmen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Detaillierte Informationen hierzu stellt die Barmer zur Verfügung.

Zuzahlungsregelungen

Bei der Pflegekasse Barmer werden Zuzahlungen für bestimmte Leistungen nur bis zur Erreichung der jährlichen Belastungsgrenze erhoben. Diese Belastungsgrenze wird individuell berechnet, indem von den jährlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts eventuelle Freibeträge für Familienmitglieder abgezogen werden. Von diesem „reellen“ Einkommen werden dann 2 % als Belastungsgrenze festgelegt. Ein Beispiel: Bei einem jährlichen Einkommen von 20.000 Euro würden höchstens 400 Euro an jährlichen Zuzahlungen anfallen.

VI. Zusätzliche Angebote der Barmer

Die Barmer bietet ihren Versicherten neben der Pflegebox weitere wertvolle Angebote. Dazu gehören umfassende Beratungen und Schulungen für pflegende Angehörige. Diese Angebote sollen helfen, den Pflegealltag besser zu bewältigen und die Qualität der Pflege zu sichern. Die Beratung kann sowohl telefonisch als auch persönlich in einer der zahlreichen Barmer Geschäftsstellen erfolgen. Zudem gibt es spezielle Kurse, die auf die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen zugeschnitten sind und praktische Tipps und Anleitungen vermitteln.

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  • Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
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Beratung und Schulungen

Die Barmer bietet ihren Versicherten ein umfassendes Angebot an Beratungs- und Schulungsleistungen, um sie bestmöglich bei der Bewältigung der häuslichen Pflege zu unterstützen. Dazu gehören individuelle Beratungsgespräche, in denen Experten auf die persönliche Situation und die spezifischen Bedürfnisse eingehen. Diese Beratungen können sowohl telefonisch als auch persönlich in einer der zahlreichen Geschäftsstellen der Barmer stattfinden. Darüber hinaus bietet die Barmer spezielle Pflegekurse für Angehörige an, in denen praktische Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die für die häusliche Pflege unerlässlich sind. Diese Kurse umfassen Themen wie die richtige Lagerung von Pflegebedürftigen, die Durchführung der Körperpflege und den Umgang mit Notfallsituationen. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und ihnen das nötige Wissen und Selbstvertrauen zu vermitteln, um die Pflege zu Hause kompetent und sicher zu gestalten.

VII. Rechtliche Aspekte

Die rechtlichen Aspekte rund um die Pflegebox der Barmer sind durch das Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt, insbesondere durch § 40 SGB XI, der den Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch definiert. Dieser Paragraph legt fest, dass Pflegebedürftige einen Anspruch auf Versorgung mit solchen Hilfsmitteln haben, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung von Beschwerden beitragen. Die Barmer setzt diese gesetzlichen Vorgaben um und gewährleistet, dass Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad die entsprechenden Leistungen erhalten. Dabei haben Patienten bestimmte Rechte, wie das Recht auf freie Wahl des Anbieters für die Pflegebox und das Recht auf eine bedarfsgerechte Versorgung mit den notwendigen Produkten. Zudem haben sie das Recht, bei Ablehnung eines Antrags Widerspruch einzulegen und sich beraten zu lassen.

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Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für die Pflegebox der Barmer sind im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert, insbesondere im Elften Buch (SGB XI). § 40 SGB XI regelt den Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Demnach haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden oder zur Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung beitragen. Die Barmer setzt diese gesetzlichen Vorgaben um, indem sie ihren Versicherten mit Pflegegrad den Bezug einer Pflegebox ermöglicht, deren Kosten bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernommen werden.

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Patientenrechte

Im Kontext der Pflege haben Patienten grundlegende Rechte, die darauf abzielen, ihre Würde und Selbstbestimmung zu wahren. Dazu gehört das Recht auf umfassende Information und Aufklärung bezüglich ihrer Erkrankung, der geplanten Behandlungen sowie möglicher Risiken. Patienten können Behandlungen ablehnen oder widerrufen und haben das Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte. Die Barmer unterstützt diese Rechte durch transparente Kommunikation und individuelle Beratung, um sicherzustellen, dass Patienten informierte Entscheidungen treffen können. Darüber hinaus haben Pflegebedürftige das Recht auf eine würdevolle und respektvolle Pflege, die ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Die Einhaltung dieser Patientenrechte ist ein zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung in der Pflege.

VIII. Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Pflegebox der Barmer eine erhebliche Entlastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige darstellt. Sie gewährleistet nicht nur eine unkomplizierte Versorgung mit essenziellen Pflegehilfsmitteln, sondern bietet durch die Kostenübernahme der Barmer auch eine finanzielle Erleichterung. Der unkomplizierte Antragsprozess und die Möglichkeit zur Anpassung der Inhalte an die individuellen Bedürfnisse machen die Pflegebox zu einer attraktiven Lösung für die häusliche Pflege. Es empfiehlt sich, die Pflegebox als einen Baustein eines umfassenden Pflegekonzepts zu betrachten und sich detailliert über die Leistungen und Angebote der Barmer zu informieren, um eine optimale Versorgung sicherzustellen. Für die Zukunft ist zu erwarten, dass solche Angebote durch den demografischen Wandel und den steigenden Bedarf an häuslicher Pflege weiter an Bedeutung gewinnen werden.