Im Bereich der Gesundheit und Altenpflege spielen die Grundlagen eine entscheidende Rolle für eine hochwertige Versorgung.
- kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 erhalten
- bedarfsgerecht bestellen, keine Zusatzkosten
- frei Haus Lieferung nach Hause

Ein wichtiger Aspekt sind die sogenannten Pflegehilfsmittel, die in zwei Hauptkategorien unterteilt werden können: technische Hilfsmittel und Verbrauchsmittel. Technische Hilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten oder Notrufsysteme, die den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern sollen. Auf der anderen Seite stehen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zu denen Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz gehören. Diese Verbrauchsmittel dienen vor allem der Hygiene und dem Schutz vor Infektionen im Pflegealltag.
Pflegehilfsmittel jetzt hier kostenlos online bestellen ->
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Produkte, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern, zu ermöglichen oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern. Sie können auch dazu beitragen, Beschwerden zu lindern. Grundsätzlich wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise Pflegebetten oder Notrufsystemen, und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch unterschieden. Typische Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen gelistet. Wenn sie pflegerisch notwendig sind, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten.
Arten von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel lassen sich in zwei Hauptkategorien einteilen: technische Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten, Notrufsysteme und Lagerungshilfen, die den Alltag pflegebedürftiger Menschen erleichtern sollen. Auf der anderen Seite stehen die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, die für die Hygiene und den Schutz vor Infektionen unerlässlich sind. Dazu zählen Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Diese Produkte werden in der Regel monatlich von der Pflegekasse übernommen, um die häusliche Pflege zu unterstützen und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

II. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die dazu bestimmt sind, die Hygiene zu verbessern und das Infektionsrisiko bei der häuslichen Pflege zu reduzieren. Sie sind in der Regel für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Zu den typischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören beispielsweise Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf Kostenübernahme für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Diese werden von der Pflegekasse übernommen. Die Zusammenstellung der benötigten Produkte kann individuell erfolgen, entweder durch Online-Bestellung bei einem zugelassenen Anbieter oder durch den Kauf in Apotheken und Sanitätshäusern. Auch eine Kombination von beidem ist oft möglich.
Definition & Beispiele
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene in der häuslichen Pflege zu verbessern und das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf eine monatliche Kostenübernahme von bis zu 42 Euro für diese Verbrauchsmittel. Diese Leistung wird von der Pflegekasse übernommen, um die häusliche Pflege zu unterstützen und zu erleichtern.
Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie dienen dazu, die Ausbreitung von Keimen und Krankheitserregern zu verhindern und somit das Infektionsrisiko sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegekraft zu reduzieren. Es gibt verschiedene Arten von Desinfektionsmitteln, die sich in ihrer Zusammensetzung und ihrem Anwendungsbereich unterscheiden. Händedesinfektionsmittel werden verwendet, um die Hände zu reinigen und zu desinfizieren, während Flächendesinfektionsmittel zur Reinigung und Desinfektion von Oberflächen und Gegenständen verwendet werden. Bei der Auswahl eines Desinfektionsmittels ist es wichtig, auf die Wirksamkeit, die Hautverträglichkeit und die Anwendungsweise zu achten.
Sie benötigen Pflegehilfsmittel
✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu lassen.
✔ Ihre Pflegekasse
Hat bestehende Verträge mit Leistungserbringern. Dadurch ist Ihre optimale Versorgung gewährleistet.
✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Übernimmt die Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln.
Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen sind eine wichtige Ergänzung für die häusliche Pflege, besonders bei Inkontinenz oder nässenden Wunden. Sie werden im Bett platziert, um Körperflüssigkeiten aufzufangen und so die Matratze und Bettwäsche vor Verunreinigungen zu schützen. Dies trägt dazu bei, dass die pflegebedürftige Person trockener und bequemer liegen kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Bettschutzeinlagen keine vollständige Inkontinenzversorgung ersetzen, sondern diese lediglich ergänzen. Sie sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich, darunter Einwegvarianten und wiederverwendbare, waschbare Modelle.
Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegehilfsmittel und dienen dem Schutz von Pflegebedürftigen und Pflegepersonal. Sie verhindern die Übertragung von Keimen und schützen vor Verunreinigungen. Erhältlich sind sie aus verschiedenen Materialien wie Nitril, Vinyl und Latex, wobei die Wahl des Materials von der Hautverträglichkeit abhängt. Neben herkömmlichen Handschuhen gibt es auch Fingerlinge, wobei Experten jedoch in den meisten Fällen zu vollständigen Handschuhen raten, um einen umfassenderen Schutz zu gewährleisten. Einmalhandschuhe sollten bei Tätigkeiten wie der Zahnpflege oder dem Wechsel von Inkontinenzmaterial getragen werden.
Pflegehilfsmittel jetzt hier kostenlos online bestellen ->
Mundschutz und Masken
Ein Mundschutz, oft auch als Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder medizinische Gesichtsmaske bezeichnet, dient als Barriere gegen Tröpfchen in der Atemluft, die Krankheitserreger übertragen können. Er schützt primär andere Personen vor den Erregern des Trägers (Fremdschutz). Es ist ratsam, einen Mundschutz zu tragen, sobald leichte Erkältungssymptome auftreten, um eine Ansteckung der pflegebedürftigen Person zu vermeiden. FFP2-Masken bieten zusätzlich zum Fremdschutz auch einen Selbstschutz, indem sie den Träger vor den Erregern anderer schützen. Somit können Pflegepersonen sich besser schützen, wenn die zu pflegende Person beispielsweise erkältet ist.
III. Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) und häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese umfassen Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und mehr. Die Kosten dafür werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernommen. Wichtig ist, dass die Pflege zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen stattfindet und zumindest teilweise durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Im Rahmen der häuslichen Pflege ist es wichtig zu wissen, dass Pflegebedürftige in stationärer Pflege keinen Anspruch auf diese zusätzlichen Verbrauchsmittel haben, da sie bereits durch das Pflegeheim versorgt werden.
Voraussetzungen
Um die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruch auf die Kostenübernahme haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen leben und von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Wer in einem stationären Pflegeheim wohnt, hat keinen Anspruch auf das Pflegepaket, da die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bereits durch das Pflegeheim sichergestellt wird.
Pflegegrad & Häusliche Pflege
Um den Anspruch auf Pflegehilfsmittel geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad – von Pflegegrad 1 bis 5 –Anspruch auf diese Leistung. Des Weiteren ist es wichtig, dass die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen lebt und dort von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Wer in einem stationären Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf die 42 Euro, da die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bereits durch das Pflegeheim sichergestellt wird.
IV. Kostenübernahme
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat (Stand Januar 2025). Dieser Betrag ist zweckgebunden und soll dazu dienen, die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu decken. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel unbürokratisch. Viele Anbieter von Pflegehilfsmitteln rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen nicht in Vorleistung treten müssen.
Höhe & Funktion
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat (Stand Januar 2025). Es handelt sich dabei nicht um eine Pauschale, sondern um eine bedarfsgerechte Versorgung mit den notwendigen Verbrauchsmitteln, die Sie für die häusliche Pflege benötigen. Sie entscheiden, welche Mittel Sie für die häusliche Pflege benötigen. Solange der Höchstbetrag von 42 Euro nicht überschritten wird, sind die Verbrauchsmittel kostenlos. Bei höheren Ausgaben müssen die zusätzlichen Kosten selbst getragen werden. Die Abrechnung kann direkt zwischen dem Anbieter und der Pflegekasse erfolgen, oder Sie kaufen die Produkte selbst und reichen die Belege zur Erstattung ein.
Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
- Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
- Spare Zeit mit dem Online Prozess.
- Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.

Online-Bestellung
Die Online-Bestellung von Pflegehilfsmitteln bietet eine bequeme Möglichkeit, die benötigten Produkte direkt nach Hause geliefert zu bekommen. Viele zugelassene Versand-Anbieter übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse, sodass Versicherte nicht in Vorleistung treten müssen. Nutzer können online oder telefonisch Produkte anpassen, Lieferungen pausieren und sich zu ihrem individuellen Bedarf beraten lassen. Dies spart Zeit und Aufwand im Vergleich zum Bezug aus Apotheken oder Sanitätshäusern, wo die Produkte monatlich abgeholt werden müssen.
V. Beantragung
Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist ein unkomplizierter Prozess. In der Regel sind keine komplizierten Formulare notwendig. Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen sogar die gesamte Antragsstellung bei der zuständigen Pflegekasse. Sie benötigen lediglich Ihren Namen, Adresse und die Angabe Ihres Pflegegrades. Nach Genehmigung erhalten Sie monatlich Ihre individuelle Pflegebox mit den notwendigen Hilfsmitteln direkt nach Hause. Alternativ können Sie die benötigten Formulare auch bei Ihrer Pflegekasse anfordern und selbst ausfüllen. Wichtig ist, dass Sie alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt machen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
Pflegehilfsmittel jetzt hier kostenlos online bestellen ->
Formulare
Um die Kosten für die Pflegehilfsmittel erstattet zu bekommen, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse notwendig. Dem Antrag beigelegt werden müssen in der Regel der Pflegegrad-Bescheid und gegebenenfalls ärztliche Verordnungen. Es gibt spezielle Formulare für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln, die bei der jeweiligen Pflegekasse erhältlich sind oder online heruntergeladen werden können. Es ist wichtig, den Antrag sorgfältig und vollständig auszufüllen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
VI. Bezugsquellen
Bei der Suche nach Bezugsquellen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es vielfältige Möglichkeiten, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Eine bequeme Option ist die Bestellung über Online-Anbieter, die sich auf den Versand von Pflegehilfsmitteln spezialisiert haben. Diese Anbieter arbeiten häufig direkt mit den Pflegekassen zusammen und übernehmen die Abrechnung, sodass die benötigten Produkte in der Regel versandkostenfrei nach Hause geliefert werden. Alternativ können Sie auch Apotheken oder Sanitätshäuser in Ihrer Nähe aufsuchen, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch anbieten. Einige Pflegekassen haben Kooperationen mit bestimmten Anbietern, bei denen Sie die Produkte direkt beziehen können. Wenn Sie Flexibilität bevorzugen, besteht auch die Möglichkeit, die Pflegehilfsmittel selbst zu kaufen und sich die Kosten von der Pflegekasse erstatten zu lassen. Achten Sie dabei jedoch darauf, die entsprechenden Nachweise und Belege aufzubewahren, um die Erstattung problemlos zu beantragen.
Wir empfehlen sanus-plus
Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Online-Anbieter
Viele Online-Anbieter haben sich auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln spezialisiert. Diese bieten oft eine bequeme Möglichkeit, die benötigten Produkte online auszuwählen und direkt nach Hause liefern zu lassen. Ein weiterer Vorteil ist, dass viele dieser Anbieter die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen, was den administrativen Aufwand für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen reduziert. Es ist ratsam, die Angebote verschiedener Online-Anbieter zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und die passenden Produkte für die individuellen Bedürfnisse zu finden.
VII. Kombination von Pflegehilfsmitteln
Die Kombination von Pflegehilfsmitteln zielt darauf ab, den Pflegealltag umfassend zu unterstützen. So können beispielsweise Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel kombiniert werden, um bei der Körperpflege für ein Höchstmaß an Hygiene zu sorgen. Bettschutzeinlagen in Kombination mit Schutzschürzen bieten doppelten Schutz bei der Versorgung von inkontinenten Personen. Auch die Kombination aus Mundschutz und Händedesinfektionsmittel ist sinnvoll, um das Risiko von Infektionen zu minimieren. Diese Beispiele zeigen, wie durchdachte Kombinationen die Effektivität der einzelnen Hilfsmittel steigern und den Pflegealltag erleichtern können.
Beispiele
Um Ihnen die Pflege zu Hause zu erleichtern, gibt es die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich zu beziehen. Diese Hilfsmittel umfassen beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, wie Sie diese Hilfsmittel sinnvoll kombinieren können, um den Pflegealltag zu optimieren: Für die tägliche Körperpflege können Sie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel verwenden, um die Hygiene zu gewährleisten. Bei Inkontinenz können Bettschutzeinlagen in Kombination mit Schutzschürzen verwendet werden, um die Reinigung zu erleichtern. Und falls eine Erkältung im Haus ist, können Mundschutzmasken helfen, die Ausbreitung von Keimen zu verhindern.
VIII. FAQ
Im Bereich der Pflegehilfsmittel gibt es häufige Fragen, die sowohl Anspruchsberechtigte als auch pflegende Angehörige beschäftigen. Eine zentrale Frage ist, wer überhaupt Anspruch auf diese Hilfsmittel hat. Grundsätzlich haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel, sofern sie zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Kostenübernahme: Bis zu welchem Betrag werden die Kosten für Pflegehilfsmittel übernommen und welche Leistungen sind darin enthalten? Aktuell liegt der monatliche Zuschuss bei 42 Euro (Stand Januar 2025), der für den Kauf von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch verwendet werden kann. Viele Fragen drehen sich auch um die Beantragung: Welche Formulare sind notwendig, wo sind diese erhältlich und an wen müssen sie geschickt werden? Die Antworten auf diese Fragen erleichtern den Zugang zu den benötigten Hilfsmitteln und tragen dazu bei, den Pflegealltag besser zu bewältigen.
Anspruch & Beantragung
Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist ein unkomplizierter Prozess. Sie können die benötigten Produkte entweder über einen Versand-Anbieter online bestellen, bei ausgewählten Apotheken oder Sanitätshäusern beziehen oder die Produkte selbst einkaufen und sich die Kosten von der Pflegeversicherung erstatten lassen. Unabhängig von der gewählten Option ist es wichtig, dass Sie einen anerkannten Pflegegrad und eine häusliche Pflegesituation nachweisen können. Die meisten Anbieter von Pflegeboxen übernehmen die Antragstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse, um den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten.
42 Euro Leistung
Ab Januar 2025 haben Pflegebedürftige Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel. Diese Leistung erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen leben und von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Leistung nicht für Bewohner von stationären Pflegeheimen oder Patienten im Krankenhaus gilt.