Mit Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen, darunter auch die sogenannte Pflegebox.
- kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 erhalten
- bedarfsgerecht bestellen, keine Zusatzkosten
- frei Haus Lieferung nach Hause

Diese enthält wichtige Pflegehilfsmittel, die den Alltag sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die pflegenden Angehörigen erleichtern. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Verbrauchsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Die Zusammenstellung der Pflegebox kann individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden, sodass beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz enthalten sein können. Die monatliche Lieferung der Pflegebox direkt nach Hause spart Zeit und Aufwand und trägt dazu bei, die häusliche Pflege zu optimieren.
I. Grundlagen
Der Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, die eine schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen. Dies bedeutet, dass Betroffene in verschiedenen Bereichen ihres Lebens auf Unterstützung angewiesen sind. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung und die Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen. Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. Die Pflegekasse prüft im Rahmen einer Begutachtung, ob die Voraussetzungen für den Pflegegrad 3 erfüllt sind, und entscheidet über den Antrag.
Definition Pflegegrad 3
Der Pflegegrad 3 wird gemäß § 15 des elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) festgestellt, wenn eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten“ vorliegt, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, die sowohl Geld- als auch Sachleistungen umfassen. Dieser Pflegegrad wird in der Regel Menschen mit erheblichen Einschränkungen im Alltag zugesprochen, die jedoch nicht das Ausmaß der Beeinträchtigungen von Pflegegrad 4 oder 5 erreichen.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Leistungen bei Pflegegrad 3
Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, die ihre Versorgung und Selbstständigkeit unterstützen sollen. Dazu gehören das Pflegegeld, das bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde ausgezahlt wird, sowie Pflegesachleistungen, die für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden können. Zusätzlich steht ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung, der flexibel für Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder zur Teilnahme an Betreuungsangeboten eingesetzt werden kann. Auch für Wohnraumanpassungen, den Umzug in eine Pflege-Wohngemeinschaft oder die Anschaffung eines Hausnotrufsystems können Zuschüsse beantragt werden. Diese Leistungen zielen darauf ab, sowohl die Pflegebedürftigen als auch ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten und eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
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II. Pflegehilfsmittel
Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Pflegehilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die häusliche Pflege unterstützen. Diese Hilfsmittel lassen sich in zwei Kategorien einteilen: technische Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten oder Notrufsysteme, die in der Regel von der Pflegekasse leihweise zur Verfügung gestellt werden. Daneben gibt es Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Für diese Verbrauchsprodukte steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 ein monatlicher Zuschuss von bis zu 42 Euro zu (Stand Januar 2025). Diese Mittel tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und das Infektionsrisiko zu minimieren.
Arten und Anspruch
Pflegehilfsmittel sind entscheidend für die Unterstützung von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3. Hierbei wird zwischen technischen Hilfsmitteln, wie Pflegebetten, und Verbrauchsprodukten unterschieden. Zu den Verbrauchsprodukten zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzmasken. Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf diese Hilfsmittel, wobei die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro für solche Produkte übernimmt. Die Versorgung kann über verschiedene Wege erfolgen: durch Online-Bestellungen bei Anbietern, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen, über ausgewählte Apotheken oder Sanitätshäuser, oder durch Selbsteinkauf mit anschließender Kostenerstattung durch die Pflegekasse.
Sie benötigen Pflegehilfsmittel
✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu lassen.
✔ Ihre Pflegekasse
Hat bestehende Verträge mit Leistungserbringern. Dadurch ist Ihre optimale Versorgung gewährleistet.
✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Übernimmt die Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln.
Beantragungsprozess
Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Dieser kann formlos erfolgen oder mit einem speziellen Antragsformular der Kasse. Wichtig ist, dass aus dem Antrag klar hervorgeht, welche Pflegehilfsmittel benötigt werden. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wird der Bedarf an Hilfsmitteln festgestellt. Eine Empfehlung des Gutachters gilt bereits als Antrag, sofern der Versicherte zustimmt. Auch eine Empfehlung einer Pflegefachkraft kann die Bewilligung beschleunigen. Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet innerhalb von drei bis fünf Wochen. Nach Genehmigung erfolgt die Versorgung entweder durch die Kasse selbst oder durch einen von ihr beauftragten Anbieter. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch erstattet die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro.
III. Leistungen im Überblick
Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf umfassende Leistungen, sowohl in Form von Geld- als auch Sachleistungen. Dazu gehören monatliches Pflegegeld, Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst, sowie ein Entlastungsbetrag zur flexiblen Nutzung für beispielsweise eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Auch besteht Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich, die bequem per Pflegebox nach Hause geliefert werden können. Diese Leistungen zielen darauf ab, die häusliche Pflege zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Geld- und Sachleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Geld- und Sachleistungen. Das Pflegegeld beträgt monatlich 545 Euro und wird an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, die es oft an ihre pflegenden Angehörigen weitergeben. Alternativ können Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.363 Euro monatlich in Anspruch genommen werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt. Zudem steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung, der flexibel für Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder teilstationäre Pflege eingesetzt werden kann. Diese Leistungen sollen die häusliche Pflege unterstützen und pflegende Angehörige entlasten.
Entlastungs- und Betreuungsleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Entlastungs- und Betreuungsleistungen, die dazu dienen, den Alltag zu erleichtern und die Selbstständigkeit zu fördern. Dazu gehört der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro, der flexibel für beispielsweise eine Haushaltshilfe, Alltagsbegleiter oder die Teilnahme an Gruppenangeboten eingesetzt werden kann. Dieser Betrag dient primär der Entlastung pflegender Angehöriger. Zusätzlich können Leistungen der teilstationären Pflege (z.B. Tagespflege) und Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, um die häusliche Pflege zu ergänzen und pflegende Angehörige zu entlasten.
IV. Stationäre und Teilstationäre Pflege
Im Rahmen der stationären Pflege erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 eine monatliche Unterstützung von 1.262 Euro für die Pflegekosten in einer Pflegeeinrichtung. Diese Leistung deckt die Grundpflege und Betreuung ab, während Kosten für Unterkunft und Verpflegung privat zu tragen sind. Im Gegensatz dazu steht die teilstationäre Pflege, bei der die Betreuung tagsüber oder nachts in einer Einrichtung stattfindet, während die übrige Zeit zu Hause verbracht wird. Diese Option ermöglicht es, die häusliche Pflege aufrechtzuerhalten und gleichzeitig von professioneller Unterstützung zu profitieren.
Möglichkeiten und Unterschiede
Im Bereich der stationären und teilstationären Pflege gibt es wesentliche Unterschiede, die es zu verstehen gilt, um die passende Option für den individuellen Bedarf zu wählen. Die vollstationäre Pflege, bei der ein Pflegebedürftiger dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung lebt, bietet eine umfassende Versorgung rund um die Uhr. Hier werden alle notwendigen Pflegeleistungen erbracht und die benötigten Pflegehilfsmittel gestellt. Im Gegensatz dazu steht die teilstationäre Pflege, bei der die Pflegebedürftigen weiterhin zu Hause wohnen, aber tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Diese Option ermöglicht es, die häusliche Pflege aufrechtzuerhalten und gleichzeitig von den Angeboten einer professionellen Einrichtung zu profitieren. Die teilstationäre Pflege kann eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige darstellen und den Pflegebedürftigen soziale Kontakte und eine strukturierte Tagesgestaltung ermöglichen. Die Wahl zwischen vollstationärer und teilstationärer Pflege hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Grad der Pflegebedürftigkeit, den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und den Möglichkeiten der Angehörigen.
V. Einmalige Leistungen
Neben den monatlichen Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 übernehmen die Pflegeversicherungen auch noch weitere Kosten für Leistungen. Diese sind generell einmalig oder ein Mal pro Jahr in Anspruch zu nehmen.
Wird ein:e Pflegebedürftige:r zu Hause hauptsächlich von einer:m Angehörigen gepflegt, kann es immer passieren, dass der oder die Angehörige einmal verhindert ist. Zum Beispiel durch einen verdienten Erholungsurlaub, eine eigene Erkrankung oder andere wichtige Geschehnisse. Für solche Fälle zahlt die Pflegeversicherung jährlich für bis zu acht Wochen einen Zuschuss, damit der Pflegebedürftige weiterhin bestens versorgt ist.
- Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich (gilt ab dem 01.01.2022)
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich
- Verhinderungspflege die durch eine:n nahe:n Angehörige:n ausgeführt wird: 1,5 * 545 Euro Pflegegeld= 817,50 Euro
- Wohnraumanpassung: Einmalig bis zu 4.000 Euro je Umbaumaßnahme
- Anschubfinanzierung Pflege-WG: 2.500 Euro je Mitbewohner
Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
- Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
- Spare Zeit mit dem Online Prozess.
- Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Neben den bereits erwähnten Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 auch spezifische Unterstützungen im Bereich der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu. Die Kurzzeitpflege greift ein, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Hier übernimmt die Pflegekasse für maximal acht Wochen im Jahr die Kosten bis zu einem Betrag von 1.774 Euro (Stand 2022). Die Verhinderungspflege hingegen wird in Anspruch genommen, wenn die private Pflegeperson (z.B. ein Familienmitglied) ausfällt, etwa wegen Urlaub oder Krankheit. Auch hier übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft für maximal sechs Wochen im Jahr, bis zu einem Betrag von 1.612 Euro. Beide Leistungen können kombiniert werden, wodurch sich der finanzielle Rahmen für eine adäquate Versorgung in Ausnahmesituationen deutlich erhöht.
Wohnraumanpassung
Im Rahmen der Wohnraumanpassung können Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro Umbaumaßnahme beantragt werden, um das Wohnumfeld an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro erhöhen. Diese finanzielle Unterstützung soll sicherstellen, dass die häusliche Pflege optimal gestaltet werden kann und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen so weit wie möglich erhalten bleibt.
VI. Weitere Unterstützungsangebote
Neben den bereits genannten Leistungen gibt es weitere Unterstützungsangebote, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen. Dazu gehören beispielsweise die Pflegeberatung, die sowohl von der Pflegekasse als auch von unabhängigen Beratungsstellen angeboten wird. Hier erhalten Betroffene Informationen zu allen Fragen rund um die Pflege, von der Beantragung von Leistungen bis hin zur Organisation der häuslichen Pflege. Auch Pflegekurse für Angehörige sind eine wertvolle Unterstützung, um das nötige Wissen und praktische Fähigkeiten für die Pflege zu erlernen. Ein Hausnotruf kann ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung sein, um im Notfall schnell Hilfe rufen zu können.
Pflegeberatung und -kurse
Neben den finanziellen Leistungen und der Unterstützung im Alltag bieten Pflegeversicherungen auch Pflegeberatungen und -kurse an. Pflegeberater helfen Betroffenen und ihren Familien, sich im komplexen System der Pflegeleistungen zurechtzufinden und die passenden Angebote auszuwählen. Die Kurse vermitteln praktisches Wissen undTechniken für die häusliche Pflege und unterstützen Angehörige im Umgang mit den Herausforderungen des Pflegealltags. Diese Angebote sind besonders wertvoll, um die Qualität der Pflege zu sichern und die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Hausnotruf
Ein Hausnotruf ist ein wichtiger Aspekt für Menschen mit Pflegegrad 3, die zu Hause leben. Er bietet die Möglichkeit, in Notsituationen schnell Hilfe zu rufen, was besonders für alleinlebende oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen von Bedeutung ist. Die monatlichen Kosten für ein solches System werden von der Pflegekasse mit einem Zuschuss von bis zu 23 Euro unterstützt. Dieser Zuschuss deckt einen Teil der Grundgebühr ab, wodurch der Hausnotruf für viele zugänglicher wird.
VII. Die Pflegebox im Detail
Die Pflegebox ist eine speziell zusammengestellte Sammlung von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern soll. Sie enthält Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz, die im Pflegealltag häufig benötigt werden, um Hygiene zu gewährleisten und die Ausbreitung von Keimen zu verhindern. Diese Artikel sind nicht nur für die Pflege der Gesundheit unerlässlich, sondern auch für den Schutz der Pflegenden selbst.
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Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Ein wesentlicher Vorteil der Pflegebox ist die bequeme Versorgung mit diesen Hilfsmitteln. Anstatt die Produkte einzeln in Apotheken oder Drogerien zu besorgen, wird die Pflegebox regelmäßig direkt nach Hause geliefert. Dies spart Zeit und Aufwand, was besonders für pflegende Angehörige eine große Entlastung darstellt. Viele Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Anpassung der Box, sodass nur die tatsächlich benötigten Produkte enthalten sind.
Die Kosten für die Pflegebox können in vielen Fällen von der Pflegekasse übernommen werden. Anspruch auf eine solche Kostenübernahme haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden. Die Pflegekasse erstattet monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Anbieter von Pflegeboxen übernehmen oft die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse, was den administrativen Aufwand für die Betroffenen minimiert und sicherstellt, dass die Leistungen unkompliziert in Anspruch genommen werden können.
Inhalt und Individualisierung
Die Pflegebox bietet eine flexible Lösung, um den individuellen Bedürfnissen von Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Sie ermöglicht es, die benötigten Pflegehilfsmittel selbst auszuwählen und zusammenzustellen. Dies ist besonders wichtig, da sich die Anforderungen an die Pflege im Laufe der Zeit ändern können. Durch die individuelle Anpassung der Pflegebox kann sichergestellt werden, dass stets die richtigen Produkte in der benötigten Menge vorhanden sind. Viele Anbieter ermöglichen es zudem, die Zusammenstellung der Box monatlich anzupassen, um auf Veränderungen im Pflegebedarf reagieren zu können.
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Anbieter und Bestellung
Die Bestellung einer Pflegebox ist unkompliziert und benutzerfreundlich gestaltet. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern, die ihre Dienste online anbieten, darunter auch sanus-plus. Interessenten können bequem von zu Hause aus die gewünschten Produkte auswählen und die Bestellung aufgeben. Ein großer Vorteil besteht darin, dass viele Anbieter die bürokratischen Angelegenheiten mit der Pflegekasse übernehmen und die Kosten direkt abrechnen. Dadurch wird der Bestellprozess erheblich vereinfacht und der Aufwand für den Kunden minimiert. Die monatliche Lieferung der Pflegebox erfolgt in der Regel versandkostenfrei direkt nach Hause, was eine erhebliche Zeitersparnis und Entlastung im ohnehin schon anspruchsvollen Pflegealltag darstellt.
VIII. FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Pflegebox und Pflegegrad 3:
Was ist eine Pflegebox und wie funktioniert sie?
Eine Pflegebox ist eine praktische Zusammenstellung von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen erleichtern soll. Sie enthält wichtige Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen. Die Kosten werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.
Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox?
Anspruch auf eine Pflegebox haben Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel übernimmt.
Wie beantrage ich eine Pflegebox?
Das Beantragen einer Pflegebox ist unkompliziert: Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, wählen Sie einen Anbieter, füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab. Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse beginnt die regelmäßige Lieferung.
Welche Pflegehilfsmittel sind in der Pflegebox enthalten?
Die Zusammensetzung variiert je nach Anbieter, typischerweise enthalten sind Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen und Mundschutz.
Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für ausgewählte, unverzichtbare Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 42 Euro, sofern der Bedarf nachgewiesen wird.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln erfolgt in wenigen Schritten: Prüfen Sie Ihren Anspruch, kontaktieren Sie einen Anbieter, der die Abwicklung mit der Pflegekasse übernimmt, füllen Sie das entsprechende Formular aus und warten Sie auf die Genehmigung durch die Pflegekasse.
Wo finde ich eine Übersicht der wichtigsten Pflegehilfsmittel?
Eine Übersicht finden Sie in den Informationsbroschüren der Pflegekassen, auf spezialisierten Online-Plattformen oder bei Beratungsstellen.
Wie erfolgt die Lieferung von Pflegehilfsmitteln?
Nach Genehmigung des Antrags liefert der Anbieter die Pflegehilfsmittel regelmäßig, oft kostenfrei und in diskreter Verpackung.
Wie kann ich Pflegehilfsmittel online bestellen?
Bestellungen erfolgen über spezialisierte Online-Shops. Wählen Sie den Shop, legen Sie die benötigten Produkte in den Warenkorb, geben Sie Ihre Lieferadresse ein und schließen Sie den Kauf ab. Oft übernimmt der Anbieter auch die Kostenübernahme mit der Pflegekasse.
IX. Zusammenfassung und Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Pflegegrad 3 eine wichtige Stufe der Unterstützung im deutschen Pflegesystem darstellt. Er kennzeichnet Menschen mit erheblichen Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeiten, die jedoch noch nicht den höchsten Pflegegrad benötigen. Die Leistungen, die mit Pflegegrad 3 verbunden sind, bieten eine wertvolle Hilfe im Alltag, sowohl für die Betroffenen selbst als auch für ihre pflegenden Angehörigen. Die Pflegebox, als eine Möglichkeit, die monatlichen Pflegehilfsmittel zu beziehen, kann dabei eine praktische und zeitsparende Lösung darstellen, um den Alltag zu erleichtern und die notwendigen Hygieneartikel und Schutzmaterialien bereitzustellen.