Pflegebox 42 Euro

Die Pflegebox ist ein Konzept, das darauf abzielt, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag zu unterstützen.

  • kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 erhalten
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  • frei Haus Lieferung nach Hause
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Sie beinhaltet eine Zusammenstellung von Pflegehilfsmitteln, die regelmäßig benötigt werden, um die häusliche Pflege zu erleichtern und hygienische Bedingungen zu gewährleisten. Ein zentraler Aspekt ist der Anspruch auf eine Kostenübernahme von bis zu 42 Euro monatlich durch die Pflegekasse, was die Pflegebox zu einer finanziell attraktiven Option macht. Dieser Zuschuss ist im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) verankert und gilt für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause, in einer Familie oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden.

Definition und Anspruch

Pflegehilfsmittel sind eine wichtige Unterstützung für die häusliche Pflege. Sie umfassen sowohl technische Geräte als auch Verbrauchsmittel, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern. Ein wesentlicher Aspekt ist der Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel, die der Hygiene und dem Schutz dienen. Diese Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet und umfassen beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Der Anspruch auf diese Hilfsmittel ist im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) verankert.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) XI, § 40. Demnach haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden oder zur Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung beitragen. Dies umfasst sowohl technische Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie sie in der Pflegebox enthalten sind. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wobei für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ein monatlicher Zuschuss von bis zu 42 Euro (Stand 2025) vorgesehen ist.

Inhalt der Pflegebox

Die Pflegebox enthält eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die den Alltag pflegender Angehöriger erleichtern und zur Einhaltung von Hygienestandards beitragen. Zu den typischen Inhalten gehören Hygieneartikel wie Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und Einmalhandschuhe. Des Weiteren können Schutzmaterialien wie Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen enthalten sein, die sowohl den Pflegebedürftigen als auch die pflegenden Personen schützen. Die Zusammenstellung der Pflegebox kann je nach Anbieter variieren, wobei viele Unternehmen die Möglichkeit bieten, die Inhalte individuell anzupassen, um den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen der jeweiligen Pflegesituation gerecht zu werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die enthaltenen Produkte den Richtlinien des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses entsprechen müssen, um von der Pflegekasse erstattet zu werden.

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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Hilfsmittel, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf diese Hilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (Stand 2025). Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten. Diese Hilfsmittel können entweder über Online-Anbieter, Apotheken oder Sanitätshäuser bezogen werden, wobei einige Anbieter die Möglichkeit bieten, die Kosten direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.

Vorteile der Pflegebox

Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Hygieneartikel

Zur Kategorie der Hygieneartikel in einer Pflegebox gehören in erster Linie Desinfektionsmittel für Hände und Flächen. Diese sind essenziell, um das Risiko von Infektionen zu minimieren, sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegenden. Einmalhandschuhe sind ebenfalls wichtige Hygieneartikel, die vor Keimen und Krankheitserregern schützen. Je nach Bedarf können auch Mundschutzmasken oder FFP2-Masken enthalten sein, um die Ausbreitung von Krankheitserregern über die Atemluft zu reduzieren. Ergänzend dazu können Bettschutzeinlagen sinnvoll sein, um die Hygiene im Bett zu gewährleisten und die Matratze vor Verunreinigungen zu schützen. Diese Artikel tragen dazu bei, eine saubere und sichere Umgebung für die Pflege zu schaffen.

Schutzmaterialien

Zum Schutz von sowohl Pflegebedürftigen als auch Pflegekräften sind verschiedene Materialien unerlässlich. Dazu gehören Einmalhandschuhe, die das Risiko von Infektionen reduzieren, sowie Mundschutzmasken und FFP2-Masken, die vor der Übertragung von Krankheitserregern schützen. Desinfektionsmittel für Hände und Flächen sind ebenfalls wichtig, um eine hygienische Umgebung zu gewährleisten. Ergänzend dazu können Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen verwendet werden, um Kleidung und Bettwäsche vor Verunreinigungen zu schützen.

Voraussetzungen für den Anspruch

Um den Anspruch auf eine Pflegebox geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 erforderlich. Dieser Pflegegrad muss durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) oder anderer zuständiger Stellen festgestellt worden sein.Des Weiteren muss die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden, entweder im eigenen Zuhause, in der Familie, einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen. Zudem muss die pflegebedürftige Person durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Personen, die in stationären Pflegeheimen leben, haben in der Regel keinen Anspruch auf die Pflegebox, da die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln dort bereits durch die Einrichtung sichergestellt wird.

Pflegegrad

Eine der zentralen Voraussetzungen für den Bezug einer Pflegebox ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Dieser wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MDK) oder anderer zugelassener Gutachter festgestellt. Der Pflegegrad bemisst den Grad der Selbstständigkeit einer Person und somit den Bedarf an Unterstützung. Anspruch auf die Pflegebox haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, was bedeutet, dass bereits bei geringen Einschränkungen im Alltag ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Es ist unerheblich, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder in einer Kombination aus beidem erfolgt.

Häusliche Pflege

Die häusliche Pflege stellt oft eine Herausforderung dar, bei der die Einhaltung von Hygienestandards und der Schutz aller Beteiligten im Vordergrund stehen. Hierbei können Pflegehilfsmittel eine wertvolle Unterstützung bieten. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese umfassen Produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, die den Alltag pflegender Angehöriger erleichtern und zur Aufrechterhaltung der Hygiene beitragen.

Sie benötigen Pflegehilfsmittel

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Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu lassen.

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Ihr Leistungserbringer

Unterstützt Sie bei der Auswahl und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Übernimmt die Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln.

Beantragung und Kostenübernahme

Die Beantragung der Pflegebox und die Kostenübernahme durch die Pflegekasse sind unkompliziert. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen stellen einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für die Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen sogar die Antragstellung und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, was den Aufwand für die Betroffenen zusätzlich reduziert.

Antragstellung bei der Pflegekasse

Um die Pflegebox zu erhalten, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Dies kann formlos geschehen, jedoch empfiehlt es sich, die von den Kassen bereitgestellten Antragsformulare zu nutzen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen enthalten sind. Dem Antrag sollten der Bescheid über den Pflegegrad sowie gegebenenfalls ärztliche Verordnungen beigefügt werden. Die Pflegekasse prüft den Antrag und informiert den Antragsteller über die Bewilligung. Im Falle einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Nach Genehmigung des Antrags kann die Pflegebox bei einem zugelassenen Anbieter bestellt werden. Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung bei der Pflegekasse im Namen des Pflegebedürftigen.

Kostenübernahme bis zu 42 Euro

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich. Diese Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, wodurch Betroffene und ihre Angehörigen entlastet werden. Die Pflegekassen arbeiten hierbei mit verschiedenen Anbietern zusammen, über die die benötigten Produkte bezogen werden können. Es ist auch möglich, die Hilfsmittel selbst zu kaufen und sich die Kosten im Rahmen des genannten Betrags von der Pflegekasse erstatten zu lassen.

Bezugsquellen

Pflegeboxen können über verschiedene Bezugsquellen bezogen werden, wobei Online-Anbieter eine besonders komfortable Option darstellen. Viele dieser Anbieter haben Verträge mit den Pflegekassen und übernehmen die Abrechnung der Kosten direkt, wodurch der bürokratische Aufwand für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen entfällt. Zudem erfolgt die Lieferung der Pflegeboxen bequem nach Hause. Alternativ bieten auch Apotheken und Sanitätshäuser Pflegehilfsmittel an. Hier besteht die Möglichkeit einer persönlichen Beratung, allerdings müssen die Produkte in der Regel selbst abgeholt werden. Es ist ratsam, sich vorab bei der jeweiligen Pflegekasse über Kooperationen und Abrechnungsmodalitäten zu informieren, um die optimale Bezugsquelle zu wählen.

Online-Anbieter

Eine bequeme Möglichkeit, an die benötigten Pflegehilfsmittel zu gelangen, bieten Online-Anbieter. Viele dieser Anbieter sind zugelassene Dienstleister, die direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Das bedeutet, dass die bestellten Pflegehilfsmittel in der Regel kostenlos und regelmäßig nach Hause geliefert werden. Oftmals wird ein sogenanntes Pflegepaket, wie die Sanubi Pflegebox, zusammengestellt und monatlich automatisch versandt. Dies bietet den Vorteil, dass der Antrag und die Abwicklung mit der Pflegekasse vom Online-Anbieter übernommen werden, das Pflegehilfsmittelpaket regelmäßig nach Hause geliefert wird, nichts vergessen werden kann und das Paket jederzeit individuell angepasst werden kann.

Apotheken und Sanitätshäuser

Neben Online-Anbietern können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Pflegehilfsmittel auch in Apotheken und Sanitätshäusern beziehen. Einige dieser Einrichtungen haben Verträge mit den Pflegekassen und rechnen direkt mit diesen ab. Dies ermöglicht es den Betroffenen, die benötigten Hilfsmittel vor Ort zu beziehen, ohne in Vorleistung treten zu müssen. Allerdings kann die Auswahl in Apotheken und Sanitätshäusern begrenzt sein, und es ist ratsam, sich im Voraus über die Verfügbarkeit der gewünschten Produkte zu informieren.

Kombination mit technischen Pflegehilfsmitteln

Die Kombination von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch mit technischen Hilfsmitteln kann den Pflegealltag erheblich erleichtern. Beispielsweise kann ein Pflegebett in Kombination mit Bettschutzeinlagen verwendet werden, um den Komfort und die Hygiene für bettlägerige Patienten zu verbessern. Ebenso können Notrufsysteme in Verbindung mit Desinfektionsmitteln und Handschuhen die Sicherheit und den Schutz sowohl des Pflegebedürftigen als auch des Pflegenden erhöhen. Digitale Pflegeanwendungen können in Kombination mit Hygieneartikeln genutzt werden, um die Organisation der Pflege zu verbessern und die Einhaltung von Hygienestandards zu fördern. Durch die Kombination verschiedener Hilfsmittel lassen sich individuelle Pflegesituationen optimal unterstützen.

Pflegebett

Ein Pflegebett kann in Kombination mit einer Pflegebox eine sinnvolle Ergänzung für die häusliche Pflege sein. Während die Pflegebox Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel und Handschuhe bereitstellt, bietet das Pflegebett eine komfortable und sichere Schlafumgebung für den Pflegebedürftigen. Es ermöglicht eine einfache Anpassung der Liegeposition, was die Pflege durch Angehörige erleichtert und gleichzeitig Druckstellen beim Patienten vermeidet. Die Kombination aus beiden Hilfsmitteln trägt dazu bei, den Alltag sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die pflegenden Angehörigen zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern.

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Notrufsysteme

Notrufsysteme stellen eine wichtige Ergänzung zu den Pflegehilfsmitteln dar, insbesondere für ältere Menschen, die weiterhin selbstständig in ihren eigenen vier Wänden leben möchten. Sie bieten ein zusätzliches Sicherheitsnetz, da sie im Notfall schnell Hilfe rufen können. In Kombination mit einem Pflegebett oder einem Rollstuhl ermöglichen sie es, dass Pflegebedürftige im Falle eines Sturzes oder anderer plötzlich auftretender Probleme umgehend Unterstützung erhalten. Dies gibt sowohl den Pflegebedürftigen als auch ihren Angehörigen ein beruhigendes Gefühl der Sicherheit und kann dazu beitragen, die Lebensqualität im eigenen Zuhause zu erhalten.

Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten

  • Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
  • Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
  • Spare Zeit mit dem Online Prozess.
  • Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.
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Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Pflegebox und den Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause, in einer WG oder im betreuten Wohnen gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Dazu gehören Produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen, die aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können.

Wie stelle ich einen Antrag auf eine Pflegebox?

Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Viele Online-Anbieter übernehmen die Antragstellung und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Was mache ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Bei einer Ablehnung des Antrags sollten Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder MEDICPROOF (für Privatversicherte) hinzuziehen.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Ja, pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben grundsätzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) verankert. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wobei ein monatlicher Betrag von bis zu 42 Euro (Stand Januar 2025) zur Verfügung steht. Dieser Zuschuss soll die Kosten für Pflegehilfsmittel decken, die im Rahmen der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Anspruch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. So muss die Pflege beispielsweise in der häuslichen Umgebung, also zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen, stattfinden.

Unterschied Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Bei der Versorgung von Pflegebedürftigen gibt es zwei Arten von Hilfsmitteln: Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Hilfsmittel dienen dazu, eine Behinderung auszugleichen, vorzubeugen oder den Erfolg einer Behandlung zu unterstützen. Beispiele hierfür sind Hörgeräte, Prothesen oder Rollstühle, die von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Pflegehilfsmittel hingegen erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege und werden von der Pflegekasse finanziert, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Im Gegensatz zu Hilfsmitteln ist für Pflegehilfsmittel keine ärztliche Verordnung erforderlich.