Pflegebox-Anspruch bei der DAK
Der gesetzliche Anspruch von 42 € pro Monat gilt für alle Versicherten mit Pflegegrad — also auch DAK-Versicherte. Voraussetzung sind ein anerkannter Pflegegrad 1–5 und häusliche Pflege.
Besonderheiten bei der DAK
- Pflegekasse organisatorisch eigenständig, Antrag läuft über die DAK-Pflegekasse.
- Online-Antrag bei den meisten getesteten Pflegebox-Anbietern direkt möglich.
- Direktabrechnung mit der DAK-Pflegekasse ist bei allen großen Anbietern Standard.
Wie funktioniert die Direktabrechnung?
Sie unterschreiben beim Antrag eine Vollmacht, die den Pflegebox-Anbieter ermächtigt, die monatlichen 42 € direkt bei der DAK-Pflegekasse einzuziehen. Sie selbst sehen weder Rechnung noch Überweisung — die Box kommt einfach monatlich.
DAK — häufige Fragen
Wie schnell bestätigt die DAK den Pflegebox-Antrag?
Der Anbieter reicht die Vollmacht bei der DAK-Pflegekasse ein. Die Bestätigung dauert in der Regel 7–14 Tage. Erst danach läuft die monatliche Direktabrechnung.
Brauche ich als DAK-Versicherte:r ein Rezept?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Sinne von § 40 SGB XI laufen über die Pflegekasse, nicht über die Krankenversicherung. Ein Rezept ist nicht erforderlich.