Der Pflegegrad 4 wird Ihnen zugeteilt, wenn Sie im Alltag eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen.
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Die Einschränkungen, die einen Pflegegrad rechtfertigen, werden im Rahmen der Pflegebegutachtung festgestellt. Seit 2017 sind es nicht mehr Pflegestufen, sondern Pflegegrade, die Sie dazu berechtigen, Leistungen zu beziehen. Wer einen Pflegegrad 4 besitzt, fällt oft in die Langzeitpflege, da die Beeinträchtigungen zumeist von Dauer sind.
Definition Pflegegrad 4
Der Pflegegrad 4 wird Personen zugeordnet, die eine schwerste Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit aufweisen. Dies bedeutet, dass sie im Alltag auf umfassende Unterstützung angewiesen sind. Die Feststellung des Pflegegrads erfolgt durch eine Begutachtung, bei der ein Gutachter den individuellen Hilfebedarf ermittelt. Seit 2017 werden Pflegegrade anstelle von Pflegestufen vergeben, um den Fokus auf die Selbstständigkeit der Betroffenen zu legen.
Leistungen der Pflegeversicherung
Personen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf vielfältige Leistungen der Pflegeversicherung. Diese umfassen sowohl finanzielle Unterstützung als auch Sachleistungen, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit zugeschnitten sind. Die Leistungen umfassen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, teilstationäre und vollstationäre Pflege, finanzielle Unterstützung (Entlastungsbetrag, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel) sowie einmalige und jährliche Leistungen wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege und Wohnraumanpassung.
Leistungen im Detail
Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind. Dazu gehören:
- Häusliche Pflege (Pflegegeld, -sachleistungen): Sie können wählen, ob Sie Pflegegeld (800 Euro monatlich) beziehen, wenn Angehörige die Pflege übernehmen, oder Pflegesachleistungen (1.859 Euro monatlich), wenn ein ambulanter Pflegedienst zum Einsatz kommt. Eine Kombination aus beidem ist ebenfalls möglich.
- Teilstationäre und Vollstationäre Pflege: Für die teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege) stehen Ihnen 1.685 Euro monatlich zur Verfügung. Bei vollstationärer Pflege im Heim erhalten Sie 1.855 Euro monatlich.
- Finanzielle Unterstützung: Zusätzlich gibt es einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Zuschüsse für den Hausnotruf und Mittel für Pflegehilfsmittel.
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Häusliche Pflege (Pflegegeld, -sachleistungen)
Bei Pflegegrad 4, auch als schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit definiert, erhalten Betroffene umfassende Unterstützung. Im Rahmen der häuslichen Pflege stehen verschiedene Optionen zur Verfügung: Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem. Das Pflegegeld, das direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, beträgt 800 Euro monatlich (Stand 2025). Pflegesachleistungen, die für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes gedacht sind, belaufen sich auf 1.859 Euro monatlich (Stand 2025). Für teilstationäre Pflege, wie Tages- oder Nachtpflege, können Leistungen bis zu 1.685 Euro monatlich in Anspruch genommen werden. Zusätzlich besteht Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich sowie Zuschüsse für einen Hausnotruf und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Leistungen tragen dazu bei, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Teilstationäre und Vollstationäre Pflege
Neben der häuslichen Pflege, die durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste geleistet wird, gibt es auch die Möglichkeit der teilstationären und vollstationären Pflege. Die teilstationäre Pflege, auch Tages- oder Nachtpflege genannt, bietet eine stundenweise Betreuung in einer Einrichtung, während die vollstationäre Pflege eine dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim vorsieht. Beide Formen der Pflege können eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative zur häuslichen Pflege darstellen, je nach individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten.
Finanzielle Unterstützung (Entlastungsbetrag, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel)
Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen verschiedene finanzielle Unterstützungen zu, die Ihren Alltag erleichtern können. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (Stand 2025) kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen oderAlltagsbegleiter. Ein Hausnotruf sorgt für Sicherheit in den eigenen vier Wänden, hier übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Zudem haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel oder Handschuhe. Die Kosten dafür werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand 2025) übernommen.
Einmalige & Jährliche Leistungen
Neben den laufenden monatlichen Unterstützungen gibt es auch einmalige oder jährlich wiederkehrende Leistungen. Dazu gehören die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die bei vorübergehender Abwesenheit der regulären Pflegeperson in Anspruch genommen werden können. Auch Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, die das Wohnumfeld barrierefreier gestalten, werden gefördert. Diese einmaligen oder jährlichen Leistungen tragen dazu bei, die häusliche Pflege langfristig zu sichern und den individuellen Bedürfnissen anzupassen.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Neben der dauerhaften Pflege im eigenen Zuhause gibt es auch die Möglichkeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die Kurzzeitpflege ist eine Option, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Verhinderungspflege greift, wenn pflegende Angehörige ausfallen, etwa durch Krankheit oder Urlaub. Beide Formen der Pflege ermöglichen es, eine professionelle Betreuung in Anspruch zu nehmen und den Übergang zurück in die häusliche Umgebung zu erleichtern. Die Kosten für Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse übernommen.
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Wohnraumanpassung
Bei Pflegegrad 4 ist es oft notwendig, den Wohnraum anzupassen, um den Alltag sicherer und zugänglicher zu gestalten. Maßnahmen können der Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder der Umbau des Badezimmers in ein barrierefreies Bad sein. Die Pflegekasse kann hierfür Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme gewähren, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern.
Zusätzliche Leistungen
Zusätzlich zu den bereits genannten Leistungen stehen Pflegebedürftigen und ihren Familien weitere Unterstützungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören die Pflegeberatung, die sicherstellt, dass Betroffene und Angehörige über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sind. Außerdem gibt es Pflegekurse, in denen Angehörige lernen, wie sie die Pflege optimal gestalten und ihre eigenen Ressourcen schonen können. Diese zusätzlichen Leistungen tragen dazu bei, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Pflegeberatung & Pflegekurse
Zusätzlich zu den genannten Leistungen haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anspruch auf Pflegeberatung und Pflegekurse. Die Pflegeberatung unterstützt Betroffene und ihre Familien bei der Organisation der Pflege und gibt Hilfestellung bei Fragen zu Leistungen und Ansprüchen. Pflegekurse vermitteln pflegenden Angehörigen und ehrenamtlichen Helfern das notwendige Wissen und Können, um eine kompetente und würdevolle Pflege zu gewährleisten. Diese Kurse sind in der Regel kostenfrei und bieten eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel umfassen sowohl technische Hilfsmittel als auch Verbrauchsprodukte. Technische Hilfsmittel sind beispielsweise Pflegebetten oder Lagerungshilfen, die den Alltag bei Bettlägerigkeit erleichtern können. Verbrauchsprodukte sind Artikel, die regelmäßig verbraucht werden, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Schutzmasken. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die häusliche Pflege hygienischer und einfacher zu gestalten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf beide Arten von Pflegehilfsmitteln, wobei die Kosten für Verbrauchsprodukte bis zu 42 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen werden können (Stand Januar 2025).
Technische Hilfsmittel
Technische Hilfsmittel können den Alltag von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 und ihren Angehörigen erheblich erleichtern. Sie sind speziell dafür entwickelt, die Selbstständigkeit zu fördern und die Pflege zu unterstützen. Zu den gängigen technischen Hilfsmitteln gehören beispielsweiseNotrufsysteme, die im Fall eines Sturzes oder Notfalls schnelle Hilfe ermöglichen. Hausnotrufsysteme geben den Betroffenen und den Angehörigen ein sicheres Gefühl. Es gibt auch eine Vielzahl weiterer technischer Hilfsmittel, wie beispielsweise spezielle Betten,Rollstühle oderTreppenlifte, die auf die individuellen Bedürfnisse und Wohnsituationen angepasst werden können. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden unter Umständen von der Pflegekasse übernommen.
Verbrauchsprodukte (Desinfektion, Handschuhe, etc.)
Bei Pflegegrad 4 haben Betroffene Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutzmasken oder Bettschutzeinlagen. Diese Produkte dienen dem Schutz und der Hygiene bei der häuslichen Pflege. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Verbrauchsprodukte bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Diese Hilfsmittel können den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern und zu einer hygienischen Umgebung beitragen.
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Beantragung & Kostenübernahme
Die Beantragung und Kostenübernahme für eine Pflegebox bei Pflegegrad 4 gestaltet sich in der Regel unkompliziert. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Personen mit einem anerkannten Pflegegrad grundsätzlich einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben. Um eine Pflegebox zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen diesen Schritt im Auftrag des Kunden, um den Prozess zu vereinfachen. Nach Genehmigung des Antrags übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegebox bis zu einem monatlichen Betrag von 42 Euro (Stand Januar 2025). Die Abrechnung erfolgt in den meisten Fällen direkt zwischen dem Anbieter der Pflegebox und der Pflegekasse, sodass sich der Empfänger um keine Formalitäten kümmern muss. Es ist ratsam, sich vorab bei verschiedenen Anbietern über die Inhalte und den Ablauf zu informieren, um die passende Pflegebox für die individuellen Bedürfnisse auszuwählen.
Antragstellung und Begutachtung
Die Beantragung eines Pflegegrads ist der erste Schritt, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von Medicproof beauftragt, den Pflegebedarf zu ermitteln. Dieser Gutachter kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause, um sich ein Bild von Ihrer Selbstständigkeit und Ihren Fähigkeiten zu machen. Im Rahmen dieser Begutachtung wird ein umfassendes Bild Ihrer Situation erstellt, welches die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse bildet. Es ist ratsam, sich gut auf diesen Termin vorzubereiten und relevante Unterlagen bereitzuhalten.
Abrechnung mit der Versicherung
Viele der von der Pflegeversicherung übernommenen Kosten – ob monatlich oder einmalig – liegen in einem vierstelligen Euro Bereich. Deshalb ist es den gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen kaum zuzumuten, die Kosten zunächst zu übernehmen und sich anschließend das Geld von der Pflegekasse zurückzuholen. Die meisten Leistungen werden daher direkt zwischen dem Pflegedienst oder sonstiger Dienstleister und der Pflegeversicherung abgerechnet. Der einzige Betrag, der von der Pflegeversicherung regelmäßig jeden Monat aufs Konto des Pflegebedürftigen überwiesen wird, ist das Pflegegeld. Es liegt im Ermessen der bzw. des Pflegebedürftigen, wie er oder sie das Geld verwendet. Überwiegend geben diese das Geld aber an die pflegenden Angehörigen als Aufwandsentschädigung weiter.
Alltag mit Pflegegrad 4
Im Alltag mit Pflegegrad 4 ist eine gute Organisation der Pflege entscheidend. Betroffene sind auf intensive Unterstützung angewiesen, oft mehrmals täglich. Dies kann durch Angehörige, professionelle Pflegekräfte oder eine Kombination aus beidem erfolgen. Wichtig ist, die verschiedenen verfügbaren Leistungen optimal zu nutzen, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Dazu gehören die Organisation der häuslichen Pflege, die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen, die Nutzung von Entlastungsangeboten und die Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen. Auch die Kommunikation mit der Pflegekasse und die Teilnahme an Beratungsangeboten sind wichtige Aspekte, um den Alltag mit Pflegegrad 4 gut zu bewältigen.
Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
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Organisation der Pflege
Die Organisation der Pflege bei Pflegegrad 4 erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination, um den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Da Menschen mit Pflegegrad 4 erhebliche Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit aufweisen, ist eine umfassende Unterstützung im Alltag notwendig. Dies kann durch ein Netzwerk aus Angehörigen, ambulanten Pflegediensten und ehrenamtlichen Helfern realisiert werden. Ein strukturierter Tagesablauf, der sowohl pflegerische als auch soziale und aktivierende Elemente beinhaltet, ist dabei essenziell. Die Einbeziehung des Pflegebedürftigen in die Planung und Gestaltung des Alltags fördert die Selbstbestimmung und das Wohlbefinden. Regelmäßige Absprachen mit allen Beteiligten gewährleisten eine kontinuierliche Anpassung der Pflege an die sich verändernden Bedürfnisse und ermöglichen eine optimale Versorgung.
Tipps für Angehörige
Als pflegender Angehöriger eines Menschen mit Pflegegrad 4 stehen Sie vor besonderen Herausforderungen. Es ist wichtig, sich nicht zu überlasten und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, um sich eine Auszeit zu gönnen. Auch der Entlastungsbetrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen oder zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Nehmen Sie an Pflegekursen teil, um Ihr Wissen zu erweitern und sich mit anderen Angehörigen auszutauschen. Denken Sie daran, dass Ihre eigene Gesundheit und Ihr Wohlbefinden entscheidend sind, um die Pflege langfristig und liebevoll gestalten zu können.
Anbieter von Pflegeboxen
Bei der Auswahl einer Pflegebox spielen mehrere Kriterien eine Rolle. Zum einen ist der Inhalt entscheidend: Entsprechen die enthaltenen Produkte den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Pflegebedürftigen? Zum anderen sollte auf die Qualität der Produkte geachtet werden. Zertifizierte Pflegeboxen von etablierten Anbietern gewährleisten in der Regel einen hohen Qualitätsstandard. Auch der Preis und die Flexibilität des Angebots sind wichtige Faktoren. Einige Anbieter ermöglichen eine individuelle Anpassung der Pflegebox, sodass nur die tatsächlich benötigten Produkte enthalten sind. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter, um die optimale Pflegebox für Ihre Situation zu finden.
Auswahlkriterien
Bei der Auswahl einer Pflegebox für Pflegegrad 4 gibt es einige Kriterien, die berücksichtigt werden sollten. Zunächst ist es wichtig, dass die Box den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entspricht. Achten Sie darauf, dass die enthaltenen Produkte qualitativ hochwertig und auf die spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, die Zusammenstellung der Box anpassen zu können, um beispielsweise bestimmte Produkte auszutauschen oder hinzuzufügen. Auch der Preis spielt eine Rolle, wobei ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis entscheidend ist. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter und berücksichtigen Sie dabei auch die Versandkosten und die Häufigkeit der Lieferung. Ein guter Kundenservice, der bei Fragen und Problemen schnell und kompetent weiterhilft, rundet das Angebot ab.
Fazit
Im Fazit lässt sich festhalten, dass die Pflegebox bei Pflegegrad 4 eine wertvolle Unterstützung im Alltag bietet. Sie beinhaltet essenzielle Pflegehilfsmittel, die zur Aufrechterhaltung der Hygiene und zur Erleichterung der täglichen Pflege beitragen. Der monatliche Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro stellt eine willkommene finanzielle Entlastung dar. Die einfache Beantragung und die bequeme Lieferung nach Hause tragen dazu bei, den Alltag für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar zu erleichtern. Somit erweist sich die Pflegebox als eine praktische und unkomplizierte Lösung, um die häusliche Pflege mit Pflegegrad 4 effektiv zu unterstützen.