Woher kommen die 42 €?
Die monatliche Pauschale ist in § 40 Abs. 2 SGB XI verankert. Sie wurde zuletzt 2025 von 40 € auf 42 € angehoben und gilt damit auch für 2026. Anspruch hat jede Person mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) in häuslicher Pflege.
Wofür dürfen die 42 € verwendet werden?
Ausschließlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach Produktgruppe 54:
- Einmalhandschuhe
- Mund-Nasen-Schutz
- Bettschutzeinlagen (Einweg und waschbar)
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Fingerlinge und Schutzschürzen
Wofür nicht?
- Inkontinenzhilfen (Pants, Vorlagen) — separate Rezeptverordnung.
- Wundauflagen — Rezept.
- Kosmetika, Pflegecremes, Shampoos — Körperpflege, nicht Pflegehilfsmittel.
Was passiert mit nicht ausgeschöpften 42 €?
Die Pauschale ist nicht kumulierbar — ungenutzte 42 € verfallen am Monatsende. Auf der Anbieterseite gibt es zwei Modelle:
- Voll genutzt: Jeden Monat wird der Wert (42 €) bestellt.
- Bedarfsorientiert: Bei niedrigerem Bedarf wird weniger bestellt, oder die Lieferung wird ausgesetzt. Anbieter mit Kundenportal erlauben Pause-Setzen online.
Was ist mit „kostenlose Pflegebox"-Werbung?
„Kostenlose Pflegebox" und „42-€-Pflegebox" sind dieselbe Sache — Anbieter, die das so bewerben, schöpfen einfach die 42 € der Pflegekasse aus. Werbeversprechen wie „kostenlos & ohne Bürokratie" treffen zu, wenn der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet und keine zusätzlichen Service-Kosten nimmt.