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42-€-Anspruch

Pflegebox 42 €: monatlicher Anspruch nach § 40 SGB XI

Die 42 € pro Monat sind der gesetzliche Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Was deckt der Betrag ab, was nicht, und wie nutzen Sie ihn ohne Eigenkosten?

Zufriedene Seniorin steht in heller Küche mit Pflegebox in der Hand — entspannter Alltag.

Woher kommen die 42 €?

Die monatliche Pauschale ist in § 40 Abs. 2 SGB XI verankert. Sie wurde zuletzt 2025 von 40 € auf 42 € angehoben und gilt damit auch für 2026. Anspruch hat jede Person mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) in häuslicher Pflege.

Wofür dürfen die 42 € verwendet werden?

Ausschließlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach Produktgruppe 54:

  • Einmalhandschuhe
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Bettschutzeinlagen (Einweg und waschbar)
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Fingerlinge und Schutzschürzen

Wofür nicht?

  • Inkontinenzhilfen (Pants, Vorlagen) — separate Rezeptverordnung.
  • Wundauflagen — Rezept.
  • Kosmetika, Pflegecremes, Shampoos — Körperpflege, nicht Pflegehilfsmittel.

Was passiert mit nicht ausgeschöpften 42 €?

Die Pauschale ist nicht kumulierbar — ungenutzte 42 € verfallen am Monatsende. Auf der Anbieterseite gibt es zwei Modelle:

  • Voll genutzt: Jeden Monat wird der Wert (42 €) bestellt.
  • Bedarfsorientiert: Bei niedrigerem Bedarf wird weniger bestellt, oder die Lieferung wird ausgesetzt. Anbieter mit Kundenportal erlauben Pause-Setzen online.

Was ist mit „kostenlose Pflegebox"-Werbung?

„Kostenlose Pflegebox" und „42-€-Pflegebox" sind dieselbe Sache — Anbieter, die das so bewerben, schöpfen einfach die 42 € der Pflegekasse aus. Werbeversprechen wie „kostenlos & ohne Bürokratie" treffen zu, wenn der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet und keine zusätzlichen Service-Kosten nimmt.