Leistungen bei Pflegegrad 1 (Stand 2025/2026)
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegebox-Pauschale | 42 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € |
| Wohnumfeldverbesserung (je Maßnahme) | 4.180 € |
| Pflegekurs für Angehörige | kostenlos |
Bedarf bei Pflegegrad 1
Der Bedarf an Verbrauchshilfsmitteln (Handschuhe, Desinfektion) ist meist überschaubar. Die 42 € reichen in der Regel.
Was sollte ich beachten?
- Wer aktuell wenig braucht, kann die Lieferung pausieren — vor allem bei Anbietern mit Online-Kundenportal.
- Den Entlastungsbetrag von 131 € nicht vergessen — gilt für Alltagsunterstützung, Kurzzeit- oder Tagespflege.
- Wenn der Bedarf steigt, lohnt die Höherstufung des Pflegegrads. Die Pflegebox-Pauschale bleibt bei 42 €.
Pflegegrad 1 — häufige Fragen
Was bekomme ich bei Pflegegrad 1 außer der Pflegebox?
Den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € — nutzbar für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages-/Nachtpflege oder Kurzzeitpflege. Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.
Brauche ich bei Pflegegrad 1 wirklich eine Pflegebox?
Der Anspruch besteht in jedem Fall. Wer wenig Bedarf hat, kann den Inhalt anpassen oder die Lieferung pausieren. Anbieter mit Online-Portal erlauben das ohne Telefonat.